AGB

Unsere AGB

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für die Geschäfte im Rahmen des Angebots auf www.bergfuehrer.com zwischen Christian Hessing, bergfuehrer.com, (nachstehend auch „Anbieter“ genannt) und seinem Vertragspartner (nachstehend „Teilnehmer“ genannt).
Der Anbieter führt weltweit Bergsportprogramme jeder Art, Führungstouren in Fels und Eis oder auf Ski, Kletterkurse, Wanderungen, Trainings, betreutes Klettern und sonstige Übungs- und Lehrveranstaltungen für Anfänger und Fortgeschrittene, als Privatführung und/oder mit Gruppen, durch. Im weiteren Verlauf wird von „Veranstaltung“ gesprochen.
Details zu den jeweiligen Leistungen der Veranstaltungen (bspw. Inhalte, Preis, maximale Teilnehmeranzahl) sind auf www.bergfuehrer.com definiert.

2. Zustandekommen des Vertrags

Mit der Zusage des Teilnehmers zur Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung (Teilnahmeerklärung) und der Bestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.
Die Teilnahmeerklärung ist dabei schriftlich zu übermitteln (Onlineformular, E-Mail oder Post).
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Bei Teilnehmern mit geistigen oder schweren körperlichen Einschränkungen bedarf es gegebenenfalls einer schriftlichen Einverständniserklärung durch einen Vormund.
Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Anbieter mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die ganze Gruppe ab. Die verantwortliche Person versichert, für dieses Rechtsgeschäft durch die Teilnehmer bevollmächtigt worden zu sein. Spätestens bei Kursbeginn unterzeichnen alle Teilnehmer die Teilnahmeerklärung.

3. Leistungsumfang

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Ausschreibungen auf www.bergfuehrer.com.
Die Ausschreibungen stellen insofern geplante Eckpfeiler der Veranstaltung dar ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Dem Bergführer obliegt es, die Inhalte den Kenntnissen der Teilnehmer, den örtlichen, räumlichen und klimatischen Bedingungen entsprechend anzupassen.

Kann eine geplante Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, ungünstigen Verhältnissen (z.B. Schneelage) oder gesundheitlichen Gründen der Teilnehmer nicht durchgeführt werden, bietet der Bergführer eine den Gegebenheiten angepasste Alternativleistung an. Sollte eine Veranstaltung aufgrund organisatorischer Gründe, wie z.B. nicht zustande gekommene Hüttenreservierungen oder Krankheit des Bergführers, nicht in der geplanten Form durchgeführt werden können, wird der Veranstalter einen Alternativtermin anbieten. Oft sind für solche Fälle schon in der Leistungsbeschreibung unter www.bergfuehrer.com Reservetage vorgesehen.

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer

Die Übermittlung der Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

Ein Rücktritt von einer Buchung für eine Veranstaltung ohne einen festen Durchführungstermin, zum Beispiel Gutschein, ist nach Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung kostenlos möglich. Um Veranstaltungen vernünftig planen zu können, fallen Buchungen mit einem festen Termin und im Zusammenhang mit einer Freizeitbeschäftigung nicht unter das Fernabsatzgesetz.

Der Rücktritt von einer Buchung zur Besteigung des Mont Blanc über den Normalweg ist nur bis zum Zeitpunkt der Bestätigung der Hüttenreservierung durch den französischen Alpenclub möglich (Meist schon 6 Monate vor der Veranstaltung). Hier ist die Buchung der Hütten vom Betreiber personalisiert und es kann keine Ersatzperson eingebucht werden. Daher beträgt die Stornogebühr ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Hüttenreservierung 100% des bezahlten Bergführertarifes.
Für alle anderen Veranstaltungen gilt:
Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch eine Erklärung gegenüber Christian Hessing, bergfuehrer.com,  von Ihrer Buchung zurücktreten.
Ein Rücktritt bis 45 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn hat eine Stornogebühr von 50% der Veranstaltungsgebühr zur Folge, danach 80% und bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises. Auslagen für Transfers, Unterkunft, Reservierungskosten oder andere Leistungen Dritter, die von bergfuehrer.com im Voraus bezahlt worden bzw. fällig sind, sind nicht erstattungsfähig. Nicht in Anspruch genommene Tage, sowie vorzeitiger Abbruch einer Veranstaltung, können nicht vergütet, verrechnet, nachgeholt oder übertragen werden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr für den Teilnehmer. Darüber hinaus hat der Teilnehmer bereits angefallene Nebenkosten, z.B. Bergführerspesen, zu erstatten.

Umbuchungen auf einen anderen Termin sind möglich, sofern die neue Veranstaltungsgebühr die ursprüngliche Veranstaltungsgebühr nicht übersteigt, die Mindestteilnehmerzahl der ursprünglichen Veranstaltung weiterhin sichergestellt ist und der ursprünglich gebuchte Termin stattfinden kann. Etwaige organisatorische Auslagen des Veranstalters, z.B. Reservierungskosten, sind vom Teilnehmer zu erstatten.
Dem Teilnehmer obliegt jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall entfallen sämtliche Bearbeitungs- und Stornogebühren und der Ersatzteilnehmer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise- bzw. Reiserücktritts-Versicherung, z.B. bei der Allianz oder einer Versicherung Ihres Vertrauens.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Im Falle des Nichterreichens der im Text angegebenen Mindestteilnehmerzahl sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wochenveranstaltungen können dann bis 10 Tage und Wochenend- bzw. Tageskurse bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden. Selbstverständlich erstatten wir in diesem Fall den Veranstaltungspreis in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wir versuchen in unseren Ausschreibungen die Anforderungen an die Teilnehmer möglichst objektiv und sachlich zu beschreiben. Bitte lesen Sie die Anforderungen genau durch! Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, Teilnehmer, die den Anforderungen nicht gewachsen sind, von der Veranstaltung auszuschließen. Im Falle einer solchen Kündigung ist der Veranstaltungspreis in voller Höhe zu entrichten.

Erfolgt die Stornierung aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die Veranstalter oder Bergführer keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so kann Veranstalter oder Bergführer ebenfalls die Veranstaltung stornieren, ohne jeglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen usw.. Ein Anspruch auf Rückerstattung von bezahlten Veranstaltungsgebühren besteht nicht. Im Falle einer Absage wegen höherer Gewalt kann der Veranstalter einen Alternativtermin, einen alternativen Veranstaltungsort oder eine alternative durchführbare Veranstaltung anbieten.

6. Vertragsdauer und Zahlung

Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Teilnahmeerklärung.
Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeerklärung (Buchungsbestätigung) durch den Anbieter ist die Anmeldung für beide Partner verbindlich. Auf die gleichzeitig zugehende Rechnung ist bis Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zu entrichten. Geht die Zahlung nicht spätestens am 14. Tag nach Datierung der Buchungsbestätigung und Rechnung auf dem Bankkonto des Veranstalters ein, kann der gebuchte Termin nicht mehr garantiert werden und berechtigt den Veranstalter zum ersatzlosen Rücktritt von der betreffenden Buchung.
Der Teilnehmer kann seinen Zahlungspflichten wie auf der Buchungsbestätigung und Rechnung vermerkt nachkommen.

Anfallende Nebenkosten, auch Leistungen Dritter (z.B. Agenturen die sich vor Ort um Beherbergung, Verpflegung und organisatorische Leistungen kümmern) und Bergführerspesen sind von den Teilnehmern direkt an die Leistungserbringer vor Ort, im Voraus oder vor Ort in bar zu bezahlen.

Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist bergfuehrer.com berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

7. Teilnahmebedingungen

Am Programm von bergfuehrer.com kann jeder teilnehmen, der sich körperlich und geistig den jeweiligen Anforderungen laut Ausschreibung gewachsen fühlt sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die entsprechende Kletterausrüstung kann in einigen Fällen auch ausgeliehen werden. Eintrittsgelder, Übernachtungen, Transfers, Seilbahngebühren etc. sind nicht im Angebotspreis enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Sollte der Teilnehmer körperliche Einschränkungen haben, die für sicherheitsrelevante Aspekte im Veranstaltungsgeschehen von Bedeutung sein könnten (z.B. Kreislaufprobleme, Diabetes oder Krankheiten), sind diese dem Bergführer vorab mitzuteilen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Kurse nicht unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln zu stehen, die zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des körperlichen Befindens führen können. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei erkennbar nicht vorhandenen Voraussetzungen (z.B. für Fortgeschrittenenkurse, Skitouren und Freeride-Veranstaltungen) oder den oben genannten Einflüssen und Einschränkungen von der aktuellen Veranstaltung auszuschließen oder entsprechend den Vorkenntnissen neu einzustufen.

Da es sich auch um sicherheitsrelevante Themen handelt, ist der Bergführer während des Zeitraums der Veranstaltung den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten, die durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Bergführers oder die Regeln der Veranstaltung verursacht sind, ist eine Haftung des Bergführers ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden durch den Bergführer vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.

8. Haftung und Versicherung

Bergsteigen, Klettern, Radfahren und Skifahren als Sportart birgt immer ein Restrisiko. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherung abgesichert. Der Anbieter haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Nebenkosten

Alle anfallenden Nebenkosten wie Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Transportkosten wie Seilbahnen und Leihausrüstung sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen und sind nicht im Preis inbegriffen.
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gehen sämtliche Spesen des Bergführers/Bergwanderführers wie Übernachtung, Verpflegung inklusive Getränke sowie Transportkosten wie Seilbahnen zulasten des Teilnehmers und sind vor Ort in bar zu bezahlen.
Ausnahmen sind entsprechend der Ausschreibung/Leistungsbeschreibung vereinbart.

10. Bildrechte

Mit der Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen genehmigt der Teilnehmer die Nutzung der dort entstandenen Bilder für eigene Werbungszwecke und die Veröffentlichung auf der Website von bergfuehrer.com, anderen unternehmensinternen Websites und in sozialen Medien, auch in Verbindung mit unseren Ausrüstungspartnern. Für Veröffentlichungen durch dritte Personen / Firmen auf Websites, Printerzeugnissen, in sozialen Medien oder anderen Publikationen ist bergfuehrer.com nicht verantwortlich und nicht haftbar, sondern der Veröffentlicher.

11. Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht meines Sitzes in Achenkirch in Tirol zuständig. Der Gerichtsstand gilt für inländische und ausländische Teilnehmer gleichermaßen.

Salvatorische Klausel

Bei einer ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder bei späterem Verlust ihrer Rechtswirksamkeit soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Geltung.

Stand: Jänner 2018